KIM – Kommunikation im Medizinwesen
Ermöglicht einen rechtssicheren, elektronischen Austausch von patientenbezogenen, medizinischen Unterlagen zwischen den behandelnden Ärzten sowie mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen, die eine registrierte KIM-E-Mail-Adresse besitzen.
• Einen E-Health Konnektor mit aktuellem Firmwarestand (mindestens PTV 3)
• Einen eHBA Generation 2
• Eine registrierte KIM-E-Mail-Adresse bei einem KIM-Fachdienst
• medi10-Modul für KIM-Anwendungen
Ja, diese kann bereits seit Oktober 2020 beantragt werden.
- Zahnärzte: 100 Euro Einrichtungspauschale, 48 Euro Betriebskostenpauschale pro Quartal.
- Ärzte: 100 Euro Einrichtungspauschale, 23,40 Euro Betriebskostenpauschale pro Quartal.
Quelle: Bundesmantelvertrag für Zahnärzte (BMV-Z) Anlage 11 a Pauschalen-Vereinbarung
Die KIM-E-Mail-Adresse ist ausschließlich für die Nutzung innerhalb der TI vorgesehen. Eine Außendarstellung dieser Mail-Adressen auf Webseiten, Visitenkarten etc. findet nicht statt.
Zusammensetzung einer KIM-E-Mail-Adresse:
- Beispiel: Mustermann @ KIM-Anbieter (kv.dox, cgm, arvato, telekom usw.) .telematik
Der erste Teil, also der Praxisname kann frei gewählt werden. In den einzelnen Bestell-Portalen wird die Verfügbarkeit geprüft.
Zunächst wird je Institution eine Mail-Adresse benötigt.
Je nach Organisationsstruktur kann jeder Arzt eine eigene Adresse anlegen. Insbesondere dann relevant, wenn die Quartalsabrechnung über KIM versendet werden muss.
Die Anhänge einer E-Mail werden zentral auf dem KIM-Server gespeichert. Innerhalb 90 Tage muss der Empfänger die Mail abholen und in seinem System herunterladen. Dabei wird die Mail komplett vom Server gelöscht.