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Beantragung der SMC-B Karte


Neues Antragsverfahren seit 1. Oktober 2020!

Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), welches am 18.09.2020 vom Bundesrat gebilligt wurde und am 01.10.2020 in Kraft getreten ist, gibt es neben diversen neuen gesetzlichen Regelungen auch eine Änderung bezüglich der Beantragung der SMC-B Karte (Institutionskarte).

Seit Oktober darf die zuständige KV die SMC-B Karte nur noch ausgeben, wenn der Antragsteller bereits einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) von der zuständigen Ärztekammer erhalten hat.

Durch das geänderte Antragsverfahren kann sich die Ausgabe der SMC-B Karte verzögern!

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